50 anni dal secondo Statuto di Autonomia - 30 anni dalla quietanza liberatoria

Nel 1972 entrò in vigore il secondo Statuto di Autonomia, che costituisce la base per la tutela delle minoranze che vivono in Alto Adige.
Trent'anni fa, nel 1992, con la “quietanza liberatoria” dell’Austria nei confronti dell’Italia si chiuse il contenzioso riguardante l’Alto Adige aperto davanti alle Nazioni Unite.

Nella Sala di Lettura della Biblioteca provinciale Dr. Friedrich Teßmann, i libri dedicati a questo tema saranno esposti dal 1° al 31 agosto 2022.
I libri esposti possono essere prenotati online o consultati e presi in prestito in loco.

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Die Verfassung der Südtiroler Autonomie

Libro

Die Verfassung der Südtiroler Autonomie : die Sonderrechtsordnung der Autonomen Provinz Bozen/Südtirol / Joseph Marko .. (Hrsg.)

1. Aufl.

Baden-Baden : Nomos-Verl.-Ges., 2005

Schriftenreihe der Europäischen Akademie Bozen ; 7

Fa parte di: Europäische Akademie BozenSchriftenreihe der Europäischen Akademie Bozen

Titolo e contributi: Die Verfassung der Südtiroler Autonomie : die Sonderrechtsordnung der Autonomen Provinz Bozen/Südtirol / Joseph Marko .. (Hrsg.)

1. Aufl.

Pubblicazione: Baden-Baden : Nomos-Verl.-Ges., 2005

Descrizione fisica: 528 S.

Serie: Schriftenreihe der Europäischen Akademie Bozen ; 7

ISBN: 3-8329-1159-6

Data:2005

Lingua: Tedesco (lingua del testo, colonna sonora, ecc.)

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Abstract: Die Südtiroler Autonomie wird nicht nur allgemein als erfolgreich angesehen. Sie ist auch eine der am längsten funktionierenden Autonomieregelungen in Europa und zeichnet sich durch eine betonte Sonderstellung in der italienischen Rechtsordnung aus. Die Untersuchung von Bestand und Entwicklung gibt Aufschluss über die Verfassung, in der sie sich befindet. Die seit 1992 vollständig umgesetzte Südtiroler Autonomie ist zwar in ihren Grundzügen erhalten geblieben, hat sich aber in wesentlichen Details in mehr als 30 Jahren sehr verändert. „Die Verfassung der Südtiroler Autonomie ist eine umfassende Analyse ihrer Grundlagen und Entwicklung sowie ihrer Sonderstellung in der italienischen Rechtsordnung. Ausgehend von völkerrechtlicher Verankerung und ihren „Grundgesetzen (Autonomiestatut und Durchführungsbestimmungen) steht die Entwicklung der prägenden Rechtsinstitute und -instrumente im Mittelpunkt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der zeitlichen Dimension von Autonomie und dem Zusammenleben von drei Sprachgruppen. Südtirol ist eines der wenigen Autonomiegebiete, die aufgrund von Jahrzehnten friedlichen Zusammenlebens dafür Erfahrungswerte bieten und wertvolle Antworten auf folgende Fragen geben können: Wie konnte die heutige Regelung erreicht und erfolgreich umgesetzt werden€ Welche Veränderungen sind zu beobachten€ Welche Ziele sollen (und können) mit Minderheitenschutz und Autonomie nach der unmittelbaren Befriedung eines Konfliktes für die Zukunft angestrebt werden€ (http://www.eurac.edu)